Nach Unfall: Reparatur erst nach Regulierungszusage


Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, hat neben dem Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten regelmäßig auch das Recht, Ersatz für den durch den Nutzungsausfall seines Fahrzeugs entstandenen Schaden zu verlangen. Dies gilt aber nicht uneingeschränkt, wie jetzt das Landgericht (LG) Detmold entschied.


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