Grünes Licht für Altersgruppen bei der Sozialauswahl


Um einen übermäßigen Verlust von jungen Arbeitnehmern bei betriebsbedingten Kündigungen zu vermeiden, können bei der Sozialauswahl Altesgruppen gebildet werden. Das Bundesarbeitsgericht hat sich damit befasst, ob dies gegen EU-Recht verstößt. Rechtsanwalt Dr. Marc Spielberger von Beiten Burkhardt erläutert, was die Entscheidung für Arbeitgeber bedeutet.


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