Die Banken müssen ihre Karten aufdecken


Die Banken müssen ihre Rückvergütungen offen legen. Die Aufklärungspflicht der Banken umfasst nach der Rechtsprechung sämtliche Provisionen, Ausgabeaufschläge, Rückvergütungen („Kick-Backs“) und auch Bestandsprovisionen. Grundlage dieser Rechtsprechung ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH)aus dem Jahre 2009.


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