BGH: Gefängnis bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe


Schon im Jahr 2008 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) härtere Strafen bei Steuerhinterziehung gefordert. Doch nicht alle Gerichte folgten dieser Mahnung. Nun stellten die obersten Strafrichter in einem aktuellen Urteil nochmals klar: Bei Millionenbeträgen gibt es in der Regel keine Bewährung.


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