Die Krankmeldung ist kein "Freifahrtschein"


Ist ein Arbeitnehmer wegen Krankheit arbeitsunfähig, steht ihm gegen den Arbeitgeber ein Entgeltfortzahlungsanspruch zu. Das ist im Normalfall kein Problem und bedarf keiner Diskussionen. Was ist aber zu tun, wenn ernsthafte Zweifel an der Krankheit des Mitarbeiters entstehen oder die Umstände der Krankschreibung solche erwecken?


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