Kein Unfallschutz bei längerer Arbeitspause


Verlässt ein Arbeitnehmer in einer längeren Pause den Umkreis seiner Arbeitsstätte und verletzt sich, muss der gesetzliche Unfallversicherer nicht zahlen. Das entschied das Bayerische Landessozialgericht München (Az.: L 3 U 52/11).


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