Warme Gedanken allein helfen nicht weiter


Die aktuellen sibirischen Temperaturen werfen in vielen Unternehmen die Frage auf, wie warm es denn am jeweiligen Arbeitsplatz sein muss. Arbeitgeber sind arbeitsrechtlich gehalten, ihren Arbeitnehmern in Gebäuden Mindesttemperaturen zu gewährleisten und bei Freiluftarbeitsplätzen Schutz vor Kälte zu bieten. Insoweit besteht tatsächlich ein „Recht auf Wärme“ am Arbeitsplatz.


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