Heizkosten-Abrechnung: Tatsächlicher Verbrauch zählt


Urteil zur Heizkosten-Abrechnung: Millionen Mieter sind betroffen. Vermieter darf nur tatsächlichen Verbrauch berechnen. Mieter sollten ihre Heizkosten-Abrechnungen genau prüfen. Denn sie müssen nur ihren tatsächlichen Verbrauch bezahlen. So entschied heute der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: V III ZR 156/11). Der Vermieter darf demnach nicht einfach seine Abschlagszahlungen an ...


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