EuGH: Kettenverlängerung von befristeten Verträgen zulässig


Unternehmen dürfen befristete Verträge ihrer Mitarbeiter mehrmals hintereinander verlängern, brauchen aber einen triftigen Grund dafür. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied in Luxemburg, dass solche Kettenbefristungen mit dem EU-Recht vereinbar sind. Im konkreten Fall ging es um eine Mitarbeiterin, die innerhalb von elf Jahren insgesamt 13 befristete Arbeitsverträge vom selben Arbeitgeber erhalten hatte.


komplette Meldung auf haufe.de/profirma/ - News lesen