Diensthandy im Urlaub genutzt: fristlose Kündigung


Wer mit seinem Diensthandy im Auslandsurlaub für 500 Euro auf Kosten des Arbeitgebers privat telefoniert, muss selbst bei langjähriger Anstellung mit fristloser Kündigung rechnen. Auch eine Abmahnung sei hierbei nicht mehr nötig, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Frankfurt.


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