BGH: Falschparker dürfen abgeschleppt werden


Der Besitzer eines privaten (Firmen-)Parkplatzes darf unberechtigt abgestellte Fahrzeuge abschleppen lassen. Der Falschparker muss die Abschleppkosten ersetzen, nicht aber die Kosten für die Parkraumüberwachung. So lautet ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH).


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