Kürzere Frist für Antrag auf Gründungszuschuss


Einen Antrag auf Gründungszuschuss müssen Arbeitslose heute schneller stellen als früher. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes müsssen Gründer spätestens sieben Monate nach Beginn der Zahlung des Arbeitslosengeldes ihr Unternehmen beim Gewerbe- oder Finanzamt anmelden.


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