Ausschluss eines GbR-Gesellschafters schwierig


Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die "kleine Münze" des Gesellschaftsrechts. Doch gerade in diesem überschaubaren Zweckverband ist es nötig, sich im Ernstfall von einem Gesellschafter trennen zu können, wenn ein gedeihliches Zusammenwirken nicht mehr möglich scheint. Wie kann das gehen und überlebt die GbR?


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