Ebay-Auktion auch bei vorzeitigem Abbruch gültig


Mit dem vorzeitigen Abbruch einer Internetauktion kann sich der Anbieter einer Ware nicht vor einem möglichen Zuschlag zu einem deutlich unter dem eigentlichen Wert liegenden Preis schützen. Dies geht aus einem Urteil (Az.: 10 S 163/11) des Landgerichts Detmold hervor.


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