Ausrutschen auf Salatsoße ist kein Arbeitsunfall


Der Sturz eines Daimler-Mitarbeiters in der Werkskantine auf Salatsoße gilt nicht als Arbeitsunfall. Das entschied das Sozialgericht Heilbronn. Im Mai 2010 war ein 50-jähriger Mitarbeiter des Automobilherstellers in der Kantine des Sindelfinger Werks mit dem Tablett in der Hand auf Salatsoße ausgerutscht und hatte sich beim Sturz den linken Arm ...


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