Neues von den Streaming-Abmahnungen


Es scheint, als könnten die Empfänger der Redtube-Abmahnungen aufatmen. Das Landgericht Köln hat auf die Beschwerden reagiert und bestätigt, dass die Namen der Telekom-Kunden eigentlich nicht herausgegeben werden durften. Streaming stelle „keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts“ dar. Doch wirklich vom Tisch ist die Sache damit immer …