Inventur – Die Pflicht den Überblick zu behalten


Jeder Kaufmann ist nach § 240 HGB sowie §§ 140, 141 AO dazu verpflichtet, das Vermögen und die Schulden seines Unternehmens zu bestimmten Zeitpunkten festzustellen. Die Tätigkeit, die für diese Feststellung benötigt wird, nennt man Inventur.   Für eine Inventur … Continue reading