BFH: Steueridentifikationsnummer ist verfassungsgemäß


Die Zuteilung der Identifikationsnummer und die entsprechende Datenspeicherung sind mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem übrigen Verfassungsrecht vereinbar. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH). Es wird erwartet, dass gegen diese Entscheidung Verfassungsbeschwerde erhoben wird.


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