Betriebliche Altervorsorge: Entlastung bei den Pensionsrückstellungen


Unternehmen sollen künftig bei den Rückstellungen für Pensionszusagen ihrer Mitarbeiter entlastet werden. Nach einer neuen Kabinettsvorlage soll für die Berechnung der Pensionsverbindlichkeiten der durchschnittliche Zinssatz der letzten zehn Jahre herangezogen werden.   


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