Bestellerprinzip auf dem Wohnungsmarkt – Was ändert sich?


Wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen, sagt der Volksmund, leicht abgewandelt gilt das Sprichwort seit dem 1. Juni 2015 auch für alle, die eine Wohnung vermieten wollen. Seit dem 1. Juni 2015 gibt es das sogenannte Bestellerprinzip und das bedeutet: Wer den Makler bestellt, der muss ihn …