BAG zum Mindestlohn: Urlaubs- und Weihnachtsgeld dürfen angerechnet werden


In einem ersten Urteil hat das Bundesarbeitsgericht nun zum Thema "Mindestlohn" entschieden. Danach sind zwar Nachtzuschläge auf Basis der gesetzlichen Lohnuntergrenze zu berechnen, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld  jedoch auf den Mindestlohn anzurechnen – zumindest unter bestimmten Voraussetzungen.


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