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BAG-Urteil: Mindestlohn gilt auch für Bereitschaftsdienst
Eineinhalb Jahre nach der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns kann nun das BAG nach und nach grundsätzliche Fragen zur Lohnuntergrenze beantworten. Waren zuletzt die Sonderleistungen im Fokus der BAG-Richter, urteilten sie nun über die Bezahlung von Bereitschaftszeiten.