Adieu, Vorratsdatenspeicherung!


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat beschlossen, dass die Vorratsdatenspeicherung ein „Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte“ ist. Das Urteil verbietet bis auf Weiteres die anlasslose Speicherung aller Kommunikations-Daten der europäischen Bevölkerung. Werden Daten gespeichert, sollte sich dies auf das Notwendigste beschränken – die Vorratsdatenspeicherung kann diesen …