Werbeaktion: „Regenwette“ ist kein Glücksspiel


Die „Regenwette“ eines Möbelhauses stellt kein Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrag dar, da der Kaufpreis nicht für den Erhalt einer Gewinnchance, sondern für den Erwerb von Waren entrichtet werde. Dies geht aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht hervor.


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