Urteil: An der Stechuhr getrickst – Kündigung!


Nach Tricksereien an der Stechuhr hat ein Mitarbeiter einer Großmetzgerei seinen Job verloren - trotz 25-jähriger Betriebszugehörigkeit. Die fristlose Kündigung sei rechtmäßig, entschied das Landesarbeitsgericht in Frankfurt.


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