Störerhaftung: Nur 15.000 WLANs offen


In Deutschland gibt es eine Million öffentlich zugängliche WLAN-Hotspots, doch die Störerhaftung sorgt dafür, dass nur 15.000 von ihnen wirklich ohne störende Anmeldeprozesse genutzt werden können. Die Lösung wäre einfach: Die Gesetzgeber müssten lediglich auf Bundesebene klarstellen, dass WLAN-Betreiber im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) als Diensteanbieter gelten.

Eine …