Kurzfristige Beschäftigung: Für viele Aushilfen gilt die Sofortmeldung


Der Frühling ist gekommen und mit ihm die Frühlingsfeste. Aber Vorsicht: Für die spontan eingestellten Aushilfskräfte muss spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung eine Sofortmeldung abgegeben werden. Sonst ist es vorbei mit der guten Frühlingslaune.


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