Kündigung per Mail oft rechtens


Per AGB versuchen viele Onlineplattformen, ihren Kunden eine Kündigung per Brief oder Fax vorzuschreiben. Doch das Landgericht München hat entschieden, dass die Firmen auch eine Kündigung in digitaler Form akzeptieren müssen. Gegen das Urteil kann jedoch noch Revision eingelegt werden.

Wer ein Unternehmen im Internet führt, muss auch Kündigungen annehmen, …