Kaufmannsrecht: Hohe Anforderungen an Mängelrüge


Sind sowohl der Käufer als auch der Verkäufer Kaufleute und handelt es sich bei dem Geschäft um einen Handelskauf, so trifft den Käufer die sog. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. Danach hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und entdeckte Mängel unverzüglich zu rügen. Die Untersuchungsanforderungen können insbesondere ...


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