Handelsrecht: „Exklusiv“ ist kein Alleinvertriebsrecht


Wenn mit einem Handelsvertreter ohne weitere Regelungen der „exklusive“ Vertrieb vereinbart wurde, darf der Unternehmer in diesem Gebiet auch selbst verkaufen. Bei Vertragshändlern wäre dieser Fall jedoch sehr wahrscheinlich anders zu beurteilen.


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