Einspruch gegen Steuerbescheid: Wer sich wehrt, zahlt nicht verkehrt


Nicht immer ist der Steuerpflichtige mit dem Steuerbescheid einverstanden. Nicht nur, weil ihm die Steuern ganz allgemein zu hoch erscheinen. Manchmal ist der Bescheid aus seiner Sicht schlicht falsch. Das mag ein Zahlendreher sein oder die Einordnung eines Sachverhalts durch die Finanzverwaltung. Wie hoch sind die statistischen Erfolgsaussichten, wenn Einspruch ...


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