E-Mail-Werbung: Werbeeinwilligung erlischt nicht automatisch


Eine Einwilligung zum Erhalt von Werbe-E-Mails erlischt nicht automatisch nach Ablauf einer gewissen Zeit. Zu diesem Urteil kam das Amtsgericht Hamburg. Werde eine Adresse regelmäßig beschickt, könne der Absender von einem andauernden Einverständnis ausgehen, so die Richter.


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