BSG-Urteil: Ausnahmen der SV-Pflicht bei GmbH-Geschäftsführern


Geschäftsführer einer GmbH gelten regelmäßig als Beschäftigte der GmbH und unterliegen daher der Sozialversicherungspflicht. Doch es gibt Ausnahmen, so ein neues Urteil des BSG: Entscheidend ist der Grad der Einflussmöglichkeiten in der Gesellschafterversammlung.


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